Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 02.05.2022

04. 05. 2022

Ab dem 02. Mai 2022 gelten folgende Bestimmungen:

  • Personen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, sollen die Schule nicht besuchen.
    Das „Schnupfenpapier“ wurde angepasst und den Eltern zur Verfügung gestellt. 
    Die Regelungen sind auch auf unserer Seite "Schule mit Corona" zu finden.
  • Masken können natürlich freiwillig weiter getragen werden.
  • Eine Absonderungspflicht (Quarantäne) besteht nur noch für infizierte Personen.
    (Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig.)
  • Die Absonderungspflicht für infizierte Personen endet nach Ablauf von 5 Tagen, sofern in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome mehr vorgelegen haben.
    Die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
    Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
  • In den Schulen entfallen sowohl die anlasslosen Testungen (2x pro Woche) sowie die anlassbezogene Testung (5-Tages-Testung für Kontaktpersonen).
  • Sobald Eltern wissen, dass ihr Kind an COVID-19 erkrankt ist, informieren sie umgehend die Klassenleitung ihres Kindes.
    Die Klassenleitung informiert die Schulleitung sowie (anonymisiert) die anderen Eltern der Klasse.

So können die Schulkinder nach 2 Jahren Pandemie nun wieder einen normalen Schulalltag erleben der für ihre Entwicklung von großer Bedeutung ist.