14. Hygieneplan und aktualisiertes Testkonzept - Quarantäneregelungen
20. 01. 2022
Seit dem 14.01.2022 gilt der 14. Hygieneplan und ein aktualisiertes Testkonzept für alle Schulen in Rheinland-Pfalz.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
Alltagsmasken sind auch in der Grundschule nicht mehr erlaubt.
Geimpfte und genesene Personen dürfen an regelmäßiger und anlassbezogener Testung in der Schule teilnehmen.
Die Absonderungsverordnung wurde geändert:
- Quarantänedauer generell 10 Tage;
- infizierte Person kann sich ab Tag 8 freitesten (PoC- oder PCR-Test);
Stichtag für die Zählung ist der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde: Tag 1 ist dann der Folgetag;
bei Schulbesuch am 9. Tag dann Nachweis über negatives Ergebnis vorlegen;
Berechtigungsschein für den Test schickt die Stabsstelle per Post zu; - K1-Personen in der Schule (2 Meter Umkreis um das infizierte Kind) können sich ab Tag 6 freitesten (PoC- oder PCR-Test);
bei Schulbesuch am 7. Tag dann Nachweis über negatives Ergebnis vorlegen;
Berechtigungsschein für den Test erhält das Kind zusammen mit der Info bzgl. der Quarantäne über die Klassenleitung;
Stichtag für die Quarantäneberechnung ist der Tag des letzten Kontakts (Folgetag = Tag 1); - K1 Personen im privaten Umfeld (z.B. beim Spielen, im Sportverein, ...) können sich ab Tag 8 freitesten (PoC- oder PCR-Test);
Stichtag für die Zählung ist der Tag, an dem der letzte Kontakt stattfand: Tag 1 ist dann der Folgetag;
bei Schulbesuch am 9. Tag dann Nachweis über negatives Ergebnis vorlegen;
Zur-Verfügung-Stellen des Berechtigungsscheins für den Test hängt davon ab, wie die K1-Person gemeldet wurde; - K1 Personen als Hausstandsanghörige können sich ab Tag 8 freitesten (PoC- oder PCR-Test);
Stichtag für die Zählung ist der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde: Tag 1 ist dann der Folgetag;
bei Schulbesuch am 9. Tag dann Nachweis über negatives Ergebnis vorlegen;
Berechtigungsschein für den Test schickt die Stabsstelle per Post zu; - von der Quarantäne freigestellt sind Kontakt-Personen, wenn sie vollständig geimpft (2 Wochen nach der 2. Impfung) oder genesen sind (Genesenennachweis ist 3 Monate gültig).
Die aktuellen Verordnungen sind auf der Corona-Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz zu finden.