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Schule mit Corona

Aktuell gilt der Hygieneplan-Corona in der 19. überarbeiteten Fassung.
(gültig ab dem 05.12.2022)

Wichtige aktuelle Informationen finden Sie auch immer am linken Rand unter Meldungen!

 

 

Unterricht am Vormittag

  • Der Unterricht findet regulär statt (durchgängig Präsenzunterricht).
  • In der Schule finden keine Corona-Tests statt.
  • Für Eltern besteht keine Pflicht mehr, beim Auftreten einer COVID-19 Infektion, die Schule darüber zu informieren.
  • Die Maskenpflicht ist aufgehoben (auch im Schulgebäude).
    Natürlich dürfen auf freiwilliger Basis weiterhin Masken getragen werden.
  • Im Bus muss eine (medizinische) Maske getragen werden.

Ganztagsschule

  • Die Ganztagsschule (GTS) findet regulär statt.
     

Betreuende Grundschule

  • Die Betreuung findet sowohl in Planig als auch in Bosenheim im Regelbetrieb statt.

 

Die allgemeinen Hygieneregeln gelten unverändert weiter. 

Das "Schnupfenpapier" (Handlungsempfehlung zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen in KiTa und Schule) wurde aktualisiert.

 

Es gilt der Hygieneplan-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung (19. Aktualisierung gültig ab 05.12.2022) Die komplette Fassung finden Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums oder erhalten Eltern über die Klassenelternsprecherin/ den Klassenelternsprecher ihres Kindes.)

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen unseres Konzepts „Schule mit Corona“ zusammengefasst:

Allgemeine Hygieneregeln

Lüften

  • Zur Gewährleistung der Hygiene und der Reduzierung möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger sind die Unterrichtsräume wie folgt regelmäßig zu lüften:
    • vor Unterrichtsbeginn,
    • während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,
    • in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),
    • nach der Raumnutzung (Unterrichtsende).
  • Die Mindestdauer der Lüftung der Unterrichtsräume ist (neben der Größe des Raumes) von der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und dem Wind abhängig. Als Faustregel für die Dauer der Lüftung während des Unterrichtes kann gelten
    • im Sommer bis zu 10-20 Minuten,
    • im Frühjahr/Herbst ca. 5 Minuten und
    • im Winter ca. 3-5 Minuten.
  • Auf das Stoß- und Querlüften kann auch im Winter nicht verzichtet werden. Kurzzeitiges Stoß- und Querlüften mit weit geöffneten Fenstern führt zunächst zwar zu einer Abkühlung der Raumluft um wenige Grad (2 bis 3 Grad Celsius). Dies ist aber gesundheitlich unproblematisch, denn Frischluft erwärmt sich schnell, schon nach kurzer Zeit ist die ursprüngliche Temperatur wieder erreicht. Zu einer Unterkühlung kommt es bei einer Lüftung von 3-5 Minuten nicht.
  • Für unsere Klassenräume, die alle mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet sind, gelten angepasste Lüftungsregeln.
  • Vollständig geöffnete Fenster werden wegen der damit einhergehenden Unfallgefahr durchgehend beaufsichtigt . Die VV Aufsicht in Schulen wird beachtet.
    (Aufsicht in Schulen: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 4. Juni 1999)  

 

Persönliche Hygiene

  • Händehygiene
  • Nies- und Hustenetikette

 

 

 

 

Der Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Unterricht an Schulen im Land Rheinland-Pfalz nach drei verschiedenen Szenarien möglich. Welche davon zum Tragen kommt, hängt vom jeweiligen Infektionsgeschehen ab. Unsere Schule hat sich auf alle drei Szenarien möglichst gut vorbereitet. Über Einzelheiten einer jeweiligen Klasse hat die Klassenleitung die Eltern zu Beginn des Schuljahres informiert.

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot

Dieses Szenario gilt mit Beginn des Schuljahres, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt.

  • Der Unterricht am Vormittag sowie die Ganztagsschule (inkl. Mittagessen) laufen „normal“ ab.
    Die Betreuung (BGS) findet statt.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (s.o.) sind einzuhalten.
  • Auch Schüler/innen mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe ist aus medizinischer Sicht insbesondere für Kinder und Jugendliche nicht möglich.
    Es muss im Einzelfall durch die Eltern in Absprache mit den behandelnden Ärzt/inn/en äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit Isolation des Kindes zwingend erforderlich macht.
    Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen.
    Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten dann Fernunterricht.
  • Sollte es beim Personal der Schule (Lehrkräfte oder Ganztagsmitarbeiter) krankheitsbedingte Engpässe geben, die den geregelten Schulbetrieb beeinträchtigen und Umorganisation notwendig sein, informieren wir die Eltern umgehend.

 

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot

Dieses Szenario gilt, wenn dies aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens für unsere Schule, für die Region oder für das Land festgelegt wird.

  • Das generelle Abstandsgebot gilt wieder.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (s.o.) sind einzuhalten.
  • Es gibt einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen.
  • Der Unterricht in klassenübergreifend zusammengesetzten Lerngruppen (z.B. Religion/Ethik) und auch Förderangebote finden statt.*1
    *1 Ausgenommen die Einschränkungen entsprechend der Vorgaben seit dem 09.11.2020
  • Der Präsenzunterricht erfolgt nach dem regulären Stundenplan, wird jedoch schwerpunktmäßig von der jeweiligen Klassenleitung erteilt. Für die Klassenstufe 2 endet der Unterricht an allen Tagen um 11.50 Uhr (Planig) bzw. 11.40 Uhr (Bosenheim).
  • Alle Klassen werden in Teilgruppen unterrichtet. Für alle Klassenstufen findet ein täglicher Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen statt. Zu welcher Lerngruppe ein Kind gehört und wie die Wechsel im Einzelnen aussehen, teilt die jeweilige Klassenleitung den Eltern mit.
  • Für Kinder, deren Eltern in den Phasen des häuslichen Lernens die Betreuung selbst nicht leisten oder organisieren können, findet eine Notbetreuung statt.
    Eltern melden diesen Bedarf möglichst frühzeitig bei der Klassenleitung.
  • Ist der krankheitsbedingte Ausfall einer Lehrkraft, die Präsenzunterricht erteilt, am Vortag bekannt  und kann nicht vertreten werden, müssen einzelne Lerngruppen ggf. zu Hause bleiben. Darüber werden die Eltern rechtzeitig informiert.
  • Die häuslichen Lernphasen werden im Präsenzunterricht vorbereitet,
    die Ergebnisse werden in der Präsenzphase abgerufen, besprochen und ggf. bewertet.
  • Die Klassenleitung koordiniert Anzahl und Umfang der Arbeitsaufträge, die für die Phasen häuslichen Lernens den Schüler/innen erteilt werden. Dafür werden vorrangig die eingeführten Schulbücher und Arbeitshefte verwendet.
    Die Schüler/innen organisieren, dokumentieren und reflektieren mit Hilfe des Hausaufgabenplaners das Lernen und Arbeiten zu Hause. Näheres dazu erfahren die Eltern von der Klassenleitung des Kindes.
  • Die BGS findet als Notfallbetreuung statt und richtet sich im Umfang nach dem Zeitraum des regulären Betreuungsangebots. Die Teilnahme eines angemeldeten Kindes erfolgt in Absprache mit den Eltern individuell. Im Sinne des Infektionsschutzes bitten wir darum, diese Notfallbetreuung nur wahrzunehmen, wenn es unbedingt notwendig ist, damit die Gruppengrößen klein gehalten werden können. Den Bedarf an einer Notfallbetreuung melden die Eltern bei der Klassenleitung.
  • Für GTS-Schüler/innen mit Präsenzunterricht am Vormittag besteht Teilnahmepflicht am Nachmittag.*1

*1 Ausgenommen die Einschränkungen entsprechend der Vorgaben seit dem 09.11.2020

  • Der Mensabetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Schulträger. Wir informieren umgehend, falls es im Einzelfall Abweichungen vom regulären Betrieb gibt.
  • GTS-Schüler/innen, die vormittags die Notbetreuung besuchen, nehmen nach Möglichkeit am Mittagessen teil, wenn es die Erfordernisse der Schülerbeförderung zulassen.
  • Als Ganztagsschule organisieren wir eine ganztägige Notbetreuung an im Rahmen der regulären Unterrichtszeit.
    Nur GTS-Schüler, die vormittags die Notbetreuung besuchen, können an der nachmittäglichen Notbetreuung teilnehmen.

 

Szenario 3: Temporäre Schulschließung

Dieses Szenario kommt zum Tragen, wenn aufgrund der Infektionslage (innerschulisch, regional oder landesweit) der Präsenzunterricht für einzelne Klassen, für einzelne Klassenstufen oder für die gesamte Schule untersagt wird.

  • Der Unterricht für die betroffene Klasse/Klassenstufe/Schule erfolgt ausschließlich als Fernunterricht und wird umgehend entsprechend der Vereinbarung auf der jeweiligen Klassenstufe organisiert.
    Über Einzelheiten informiert die jeweilige Klassenleitung.
  • Schüler/innen sind verpflichtet am Fernunterricht teilzunehmen.
  • Jede Lehrkraft, die Fernunterricht erteilt, steht mindestens zweimal pro Woche in einem festgelegten Zeitraum zur Verfügung, um den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen geben oder Fragen zu beantworten.
    Auch für die Eltern werden Möglichkeiten zur verlässlichen Kontaktaufnahme mit den Lehrkräften sichergestellt.
    Die Klassenleitung gibt die entsprechenden Informationen an die Eltern der jeweiligen Klasse weiter.
  • Um ein angemessenes Bild von der Leistungsentwicklung der Schüler/innen zu erhalten, wird es möglicherweise erforderlich sein, auch Leistungen aus etwaigen Fernunterrichtsphasen in die Leistungsfeststellung und -beurteilung einzubeziehen. Hierfür werden vom Ministerium Kriterien erarbeitet und noch bekanntgegeben.
    Die Klassenleitungen werden dann umgehend darüber informieren.
  • Die Klassenleitung koordiniert Anzahl und Umfang der Arbeitsaufträge, die im Rahmen des Fernunterrichts den Schüler/innen erteilt werden.
    Die Schüler/innen organisieren, dokumentieren und reflektieren mit Hilfe des Hausaufgabenplaners das Lernen und Arbeiten zu Hause. Über Einzelheiten informiert die jeweilige Klassenleitung.
  • Für die Schüler/innen, die nicht von einer teilweisen Schulschließung betroffen sind, findet eine Notbetreuung statt. (vgl. Szenario 2)
  • Die BGS kann stattfinden, wenn das Gesundheitsamt nichts Anderes verfügt.
    Sie findet als Notfallbetreuung statt. (vgl. Szenario 2)
  • Bei einer partiellen Schließung wird für anwesende Ganztagsschüler/innen gem. personeller und räumlicher Ressourcen sowie entsprechend etwaiger Vorgaben des Gesundheitsamtes ein GTS-Angebot organsiert.
  • Der Mensabetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Schulträger. Wir informieren umgehend, falls es im Einzelfall Abweichungen vom regulären Betrieb gibt.