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Fahrkarten

Hinweise zur Nutzung des D-Tickets für Schülerinnen und Schüler

  • Nur die originale Chipkarte gilt als Fahrkarte. Fotos, Kopien oder Ausdrucke sind nicht gültig.

  • Das D-Ticket ist nur in Verbindung eines gültigen Ausweises mit Lichtbild gültig (Schülerausweis, Personalausweis; bei unter 16-jährigen ist auch die Kopie eines Ausweisdokumentes mit Lichtbild - z. B. Krankenkassenkarte - zumindest im Bereich der KRN möglich).

 

Hinweise der KRN zum D-Ticket für Abgänger (Klassenstufe 4)

  • Schülerinnen und Schüler, die unsere Schule zum Ende des Schuljahres verlassen und die Klassenstufe 5 einer weiterführenden Schule im Landkreis Bad Kreuznach besuchen, können das D-Ticket behalten.

    Für die "neue" weiterführende Schule ist aber auf jeden fall trotzdem ein Fahrkostenantrag zu stellen.

  • Schülerinnen und Schüler welche eine weiterführende Schule außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach besuchen (z. B. Bingen, Idar-Oberstein, Rheinböllen, Wöllstein, Lauterecken, u. a.) müssen das D-Ticket bis zum 31.07. der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Abt. Schülerfahrkarten) zurückgeben.

    Das neue D-Ticket ist bei der dann zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen (z .B. Birkenfeld, Mainz-Bingen, Simmern, Alzey-Worms, Kusel)

 

Hinweis

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08. storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten Ticket wird ein Bußgeld fällig.

 

Hinweise der KRN zum D-Ticket für Schulwechsler

Bei einem Schulwechsel / Schulabgang bzw. Umzug im laufe des Schuljahres gilt:

  • Bei einem Umzug ohne Schulwechsel kann das D-Ticket behalten werden. Es ist aber ein Fahrkostenantrag mit der neuen Adresse zu stellen.

  • Wird eine andere Schule im Landkreis Bad Kreuznach besucht, kann das D-Ticket auch behalten werden. Für die neue Schule ist ein neuer Fahrkostenantrag zu stellen. (Die Kreisverwaltung muss wissen, welche Schule zukünftig besucht wird).

  • Bei einem Schulabgang bzw. Schulwechsel in eine Schule außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach muss das D-Ticket der Kreisverwaltung Bad Kreuznach spätestens zum Schulabgang zurückgegeben werden.

    Das neue D-Ticket ist bei der dann zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen.

 

Hinweis

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten Ticket wird ein Bußgeld fällig.

 

Verlorene Fahrkarten

Bei der Benutzung von Linienbussen (ÖPNV) muss ein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden können. Bei Verlust des D-Tickets erfolgt schuljährlich ein einmaliger Ersatz. Dieser erfolgt direkt beim Verkehrsunternehmen (KRN) über den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Für die Übergangszeit bis zur Aushändigung der Ersatzkarte kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden.